Die
Zahnmedizin (Synonyma:
Zahnheilkunde,
Stomatologie) ist die Kurzbezeichnung für das Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Sie umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im
Zahn-,
Mund- und
Kieferbereich. Der
Zahnarzt erwirbt mit seiner
Approbation das Recht zur Ausübung der Zahnheilkunde. Er ist von vornherein auf sein
Fachgebiet beschränkt. Durch eine mindestens vierjährige
Weiterbildung können die Gebietsbezeichnungen
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie,
Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder
Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen, sowie im Kammerbereich Westfalen-Lippe der
Fachzahnarzt für Parodontologie erworben werden. Das Fachgebiet überschneidet sich teilweise mit dem Fachgebiet der
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und der
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, aber auch mit anderen Fachgebieten, da sich krankhafte Veränderungen der
Mundhöhle oft auf den restlichen Körper auswirken. Umgekehrt zeigen viele Krankheiten (z. B.
Bluterkrankungen,
Krebs,
Infektionen)
Symptome, oftmals als Erstsymptome, in der Mundhöhle. Die
Forensische Zahnmedizin dient der Identifizierung von Leichen anhand des Gebisses.