Tonhaltigkeit oder Klanghaftigkeit bezeichnet eine Eigenschaft von
Geräuschen. Sie liegt dann vor, wenn Einzeltöne innerhalb eines Geräusches zu hören sind. Sie erhöht die mögliche Störwirkung eines Geräusches im Allgemeinen erheblich, was bei der Bildung eines
Beurteilungspegels durch einen auf das Messergebnis aufzuschlagenden Tonhaltigkeitszuschlag zu berücksichtigen ist. Der Wert des Tonhaltigkeitszuschlags wird aus in Vorschriften hinterlegten Verfahren abgeleitet, die den Pegel des Einzeltones mit dem Pegel eines je nach Verfahren anders definierten umgebenden
Frequenzbandes vergleichen.