Gemäß
DIN 1319 zu den „Grundlagen der
Messtechnik“ ist die
Messgröße diejenige
physikalische Größe, der eine
Messung gilt. Dabei wird in dieser Norm der Begriff sowohl für „Messgröße im allgemeinen Sinn“ als auch für „spezielle Messgröße“ verwendet.
- Im allgemeinen Sinn handelt es sich um eine physikalische Größe wie z. B. Masse, Leistung, Temperatur, die Ziel einer Messung war oder sein wird. Abgrenzung: Da z. B. der Intelligenzquotient keine physikalische Größe ist, kann er im Sinne dieser Definition keine messbare Größe sein.
- Als spezielle Größe handelt es sich um eine zu speziellen Sachbezügen gehörende Größe wie z. B. Volumen eines vorgelegten Körpers, Widerstand eines vorgelegten Kupferdrahtes bei einer gegebenen Temperatur. Der von einem Messgerät oder einer Messeinrichtung gelieferte oder zu liefernde Wert einer speziellen Messgröße nennt man den Messwert; er wird durch das Produkt aus Zahlenwert und Maßeinheit ausgedrückt. Abgrenzung: Im Sinne dieser Festlegung sind Werte, die z. B. durch bloße Überlegung oder Vermutung gewonnen wurden, nicht als Messwerte zu bezeichnen.