Der
Denkmalwert bezeichnet die Tatsache, dass ein Objekt, also ein „erhaltenes [Kunst]werk, das für eine frühere Kultur Zeugnis ablegt“, für wert befunden wird, geschützt zu werden, also als denkmalwürdig unter
Denkmalschutz gestellt zu werden, dort zu verbleiben oder nach Veränderungen aus diesem herausgenommen zu werden. Denkmalwerte Objekte (z. B.
Kulturdenkmale oder
Baudenkmale) werden
inventarisiert und in
Denkmallisten verzeichnet. Diese Listen sind Arbeitslisten der
Denkmalschutzbehörden, die kontinuierlich die enthaltenen Objekte anhand einer Werteskala überprüfen, für die sich als „Maßstab eine inzwischen deutschlandweit anerkannte Wertskala [herausgebildet hat], die in ihrem Niveau durch Gerichtsurteile gefestigt und untersetzt ist.“