Süßreserve ist speziell behandelter, lagerfähig gemachter
Traubenmost zur nachträglichen Süßung von
Wein. Der tatsächliche Alkoholgehalt der Süßreserve darf 8 g/l, das entspricht rund 1
Volumenprozent, nicht überschreiten. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Anreicherung des
Mostes vor der
Gärung zur Anhebung des
Alkoholgehalts (→
Chaptalisation) und der Süßung des
Weines als Maßnahme zur Erzielung von Harmonie durch
Restsüße mittels der Süßreserve. Die Restsüße gleicht dabei einen zu hohen Anteil von
Säure im Wein geschmacklich aus.