Die
Restsüße ist die auch als
Restzucker (kurz RZ) oder Zuckerrest bezeichnete Menge an
Zucker im
Wein in
g/
l, die nach dem natürlichen Ende der
Gärung oder ihrem gezielten Abstoppen (entweder durch Kühlung, durch Zusatz von
Schwefel oder
Alkohol und durch
Filtration) erhalten bleibt. Auf amtlichen Befundzeugnissen der Weinprüfstellen und auf Untersuchungsbefunden von Weinlabors wird die Restsüße meist als
Vergärbare(r) Zucker bezeichnet. Der Restzucker besteht im Wesentlichen aus
Fructose (Fruchtzucker), weil die
Glucose (Traubenzucker) schneller in Alkohol und
Kohlendioxid umgewandelt wird, sowie aus nicht vergärbaren
Zuckerarten (siehe unter
Pentosen). Heute umfasst die Restzuckerangabe auch die dem Wein durch
Süßreserve beigefügte Zuckermenge.