Das
Højesteret (dt.
Oberstes Gericht) ist
Dänemarks oberste Appellinstanz in Zivil- und Strafsachen. Es verhandelt Urteile und Verfahren der beiden Landesgerichte (
Østre Landsret und
Vestre Landsret) sowie des See- und Handelsgerichts (
Sø- og Handelsretten). In Strafrechtssachen steigt das Gericht jedoch nicht wieder in die Beweisaufnahme ein, sondern kann nur Verfahrensmängel, Strafmaß und Gesetzesauslegung der untergeordneten Instanzen, also eine mögliche Verletzung
formellen Rechts oder
materiellen Rechts, prüfen.