Endnutzung bezeichnet in der
Forstwirtschaft die Ernte eines Waldbestandes bzw. einer Forstabteilung, die das in der
Forsteinrichtung langfristig geplante Erntealter, die so genannte
Umtriebszeit, erreicht hat. Die Endnutzung ist eine Nutzung im Rahmen der Betriebsform des schlagweisen Hochwaldes. Da Bundes- und Landes-Waldgesetze die ungenehmigte Umwandlung von Wald zu anderen Nutzungsformen verbieten, muss im Anschluss an eine Endnutzung von Waldflächen der Wald in der Regel verjüngt werden durch Anlage von
Kulturflächen. Diese Pflicht zu anschließender Wiederaufforstung entfällt, wenn sich bereits in den Jahren oder Jahrzehnten vor der Endnutzung des Altbestandes eine neue junge Baumgeneration unter den Altbäumen etabliert hat. Dies kann durch natürlichen Aufwuchs (= Naturverjüngung) oder, wenn keine samenproduzierenden Altbäume der erwünschten Baumarten vor Ort vorhanden sind, durch Pflanzung oder Saat erfolgen(=
Kunstverjüngung, Vorbau, Voranbau).