Dessertwein oder auch
Süßwein ist ein Sammelbegriff, der vollmundige
Weine mit starker Süße bezeichnet. Traditionell werden solche Weine in einigen Ländern und Weinregionen oft am Ende einer Mahlzeit mit dem
Dessert oder zum
Käse gereicht. Die Begriffe „Dessertwein“ und „Süßwein“ werden
umgangssprachlich oft
synonym gebraucht, sind jedoch weder im europäischen noch im deutschen
Weinrecht definiert. Als Dessertweine werden sowohl mit
Alkohol angereicherte („aufgespritete“) Weine (
Likörweine) als auch Weine bezeichnet, deren starke Süße durch Konzentration des in den
Weintrauben natürlich enthaltenen Mostzuckers gebildet wurde. Charakteristisch für alle Dessertweine ist die vorhandene starke
Restsüße. Diese entsteht dadurch, dass entweder die
Weinhefe durch den hohen Alkohol- bzw. Mostzuckergehalt abstirbt oder die Gärung durch den Winzer gestoppt wird, bevor aller vorhandener Zucker zu Alkohol vergoren ist.